Heizgradtage werden nach der Norm VDI 2067 (Blatt 1, Tabelle 22) für die Aufteilung der Grundkosten in der Betriebskostenabrechnung verwendet. Sie sind ein hilfreicher Maßstab zur verbrauchsgerechten Abrechnung des Heizenergieverbrauchs, da z. B. Heizungsrohre einen natürlichen Wärmeverlust aufweisen. Vor allem bei Einrohr-Heizanlagen führt dies zu einer Erwärmung der Wohnung – unabhängig davon, ob geheizt wird oder nicht.
Dieser Energieverlust wird mit Hilfe der Heizgradtage auf alle Bewohner aufgeteilt. In die Berechnung fließen die durchschnittlichen Heiztage pro Monat ebenso ein wie Klimadaten des Deutschen Wetterdienstes.
Gradzahlen-Tabelle (Promille-Anteil):
Januar 170 im Monat (5,48 am Tag)
Februar 150 im Monat (5,36 (5,17) am Tag
März 130 im Monat (4,19 am Tag)
April 80 im Monat (2,67 am Tag)
Mai 40 im Monat (1,29 am Tag)
Juni 14 im Monat (0,47 am Tag)
Juli 13 im Monat (0,42 am Tag)
August 13 im Monat (0,42 am Tag)
September 30 im Monat (1,00 am Tag)
Oktober 80 im Monat (2,58 am Tag)
November 120 im Monat (4,00 am Tag)
Dezember 160 im Monat (5,16 am Tag)
Summe 1000 im Jahr