FAQ

Die Ablesewerte für das Abrechnungsjahr (M-Werte) werden an den elektronischen Geräten, für ein Jahr ab dem Stichtag (meist 31.12.) gespeichert und angezeigt. Siehe hierzu mehr: ‚Merkblatt Selbstablesung‘ richtig ablesen (Download)

Es gibt verschiedene Gründe für Fehler in einer Abrechnung: z.B.

  • Die Abrechnung kommt zu spät
  • Verbräuche wurden zu Unrecht geschätzt
  • Der Verbrauchskostenanteil ist falsch 
  • Die Heizkosten des Vormieters wurden dem Nachmieter zu Unrecht in Rechnung gestellt.

Abrechnungsfehler können auch auftreten, wenn der Vermieter die Wohnfläche falsch angegeben hat oder die Heizkosten für leerstehende Wohnungen im Haus auf die Mieter umgelegt wurden. Sprechen Sie uns bei einem Verdacht auf einen Fehler gerne an, dann prüfen wir das.

Wenn eine Ablesung nicht möglich ist, ist eine Schätzung laut der Heizkostenverordnung (HKVO) zulässig. Gründe hierfür können sein:

  • Defekte Messgeräte, die falsche Zählerstände lieferten
  • Die Ablesung vom Messgerät konnte nicht erfolgen (z.B. Nutzer nicht da) und auch der zwei Ableseversuch ist fehlgeschlagen

Die anschließende Schätzung muss entweder nach vergleichbaren Räumen oder dem prozentualen Vorjahresanteil erfolgen.

In Deutschland die gesamten Heiz- und Betriebskosten von Wohnobjekten einmal in Jahr abgerechnet, im Regelfall zum 31. Dezember. Daher erhalten ausgezogene Mietern, trotz Zwischenablesung, ihre letzte Abrechnung erst mit der nächsten Gesamtabrechnung für das ganze Gebäude, d.h. im Kalenderjahr nach Ihrem Auszug. Dabei sollten sie beachten, dass der Vermieter eine Vorauszahlung verlangen kann.

Heizgradtage werden nach der Norm VDI 2067 (Blatt 1, Tabelle 22) für die Aufteilung der Grundkosten in der Betriebskostenabrechnung verwendet. Sie sind ein hilfreicher Maßstab zur verbrauchsgerechten Abrechnung des Heizenergieverbrauchs, da z. B. Heizungsrohre einen natürlichen Wärmeverlust aufweisen. Vor allem bei Einrohr-Heizanlagen führt dies zu einer Erwärmung der Wohnung – unabhängig davon, ob geheizt wird oder nicht.

Dieser Energieverlust wird mit Hilfe der Heizgradtage auf alle Bewohner aufgeteilt. In die Berechnung fließen die durchschnittlichen Heiztage pro Monat ebenso ein wie Klimadaten des Deutschen Wetterdienstes.

Gradzahlen-Tabelle (Promille-Anteil):
Januar 170 im Monat (5,48 am Tag)
Februar 150 im Monat (5,36 (5,17) am Tag
März 130 im Monat (4,19 am Tag)
April 80 im Monat (2,67 am Tag)
Mai 40 im Monat (1,29 am Tag)
Juni 14 im Monat (0,47 am Tag)
Juli 13 im Monat (0,42 am Tag)
August 13 im Monat (0,42 am Tag)
September 30 im Monat (1,00 am Tag)
Oktober 80 im Monat (2,58 am Tag)
November 120 im Monat (4,00 am Tag)
Dezember 160 im Monat (5,16 am Tag)
Summe 1000 im Jahr

Es besteht in fast allen Bundesländern eine Verpflichtung zur Abrechnung von Kaltwasser bei Wohngebäuden. Das ist auch gut so, denn der Einbau von Kaltwasserzählern führt zu erheblichen Einsparungen des Wasserverbrauchs und zu einer verbrauchsgerechten Aufteilung der Kosten unter den Nutzern. Ob in Ihrem Bundesland eine Verpflichtung besteht, können sie in den jeweiligen Landesbauordnungen nachlesen.

Prüfen Sie die Abrechnung ‚Heizung und Wasser‘

  • Prüfen Sie Abrechnungszeitraum, und Ihren Nutzungszeitraum (bei Ein-/ Auszug im Abrechnungsjahr) er ist Basis für die Abrechnung.
  • Prüfen Sie die Energiekosten. Hier sollte es eine Aufstellung der Gesamtkosten geben. Sind alle Positionen enthalten? Stimmt der Brennstoffverbrauch? Stimmt der Angangsbestand z.B. bei Öl-/ Pelletspeichern? Stimmt der angegebene Energieverbrauch bei Gas oder Fernwärme?
  • Prüfen Sie die Kostentrennung in Heizung und Wasser (gemäß §9 (2) Heizkostenverordnung)
  • Stimmen die Kosten die auf den Mieter umgelegt wurden?
  • Stimmen die Verbrauchseinheiten des Messgeräts mit denen der Abrechnung überein (Blatt 2 ‚Details‘ der Abrechnung)?
  • Haben sich die Umrechnungsfaktoren der Heizkostenverteiler geändert (KQx-Wert)? Dieser kann sich nach einem Heizkörper- oder Gerätewächsel geändert haben.
  • Wurden Verbräuche geschätzt (siehe Frage in FAQ)?

Prüfen Sie die Nebenkosten-Abrechnung.

  • Wurden haushaltsnahen Aufwendungen richtig ausgewiesen?
  • Wurden die Aufwendungen korrekt erfasst?
  • Liegen dem Vermieter oder Hausverwalter alle Handwerkerrechnungen vor?

Bei der manuellen Ablesung erhalten Sie Einblick in die Ableseergebnisse, welche Sie überprüfen und unterzeichen. Bei elektronischen Heizkostenverteilern, Wärme- und Wasserzählern lässt sich der Jahresverbrauchwert auch über die Displayanzeige nachprüfen (M-Wert). Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte an uns, wir prüfen das.

Ansprechpartner hierfür sind Vermieter, Verwalter oder wir. Bei Fragen können Sie gerne auch auf uns zukommen.

Das zweite Quartal des Jahres hat bereits begonnen und Sie haben immer noch keine Abrechnung erhalten? Dies kann unterschiedliche Gründe haben:

  • Es fehlen noch Zählerwerte (gernerell werden die Zählerwerte in den elektronischen Messgeräten, die wir verbauen gespeichert und sind ein Jahr nach Stichtag ablesbar (M-Wert))
  • Es fehlen uns noch Eingabewerte vom Verwalter oder Eigentümer (z.B. Verbräuche und Rechnungsbeträge von Versorgern, etc)
  • Ihre Abrechnung befindet sich in der Warteliste und wird in kürze erstellt
  • Der Vermieter hat die Abrechnung noch nicht an Sie weiter gegeben

Bitte fragen Sie als Mieter zuerst Ihren Vermieter. Ansonsten sprechen Sie uns gerne zu dem Verbleib der Abrechnung an.